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Integrität ist nicht verhandelbar

Unser Datenschutz bei unseren Technologien

Wir denken Digitalisierung tiefgreifend und gestalten sie integer. Und deshalb gibt es für uns beim Datenschutz nur schwarz-weiß. Alle unsere Technologien werden von renommierten, unabhängigen Datenschutz-Juristen auf ihre Rechtssicherheit überprüft.

Zusammen mit unserem internen Datenschutz-Experten sorgen sie dafür, dass unsere Lösungen stets zu 100 Prozent rechtssicher eingesetzt werden können. Denn die Integrität unserer Kunden ist nicht verhandelbar.

Erfahren Sie in unserem Interview, warum Sie LeadLab bedenkenlos für Ihre digitale Neukundengewinnung einsetzen können. Wir beantworten eine Auswahl an datenschutzrelevanten Fragen, die externe Datenschutzbeauftrage uns stellen.


Vollständige Rechtssicherheit





DSGVO und LeadLab

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) „enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten“ (DSGVO Art.1). Sie ist eine Verordnung der Europäischen Union und gilt seit 25. Mai 2018. Alle Funktionen des LeadLab stimmen mit der DSGVO überein – und selbstverständlich auch mit dem Bundesdatenschutzgesetz, das Bestimmungen enthält, die die DSGVO aus- oder bewusst offengelassen hat.

Was sind personen­bezogene Daten?

Personenbezogene Daten sind „alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen“ (Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Wir arbeiten zu keinem Zeitpunkt mit personenbezogenen Daten: Unsere Technologien sind rein auf B2B ausgerichtet. Die Daten, die es generiert, stammen nicht von natürlichen, sondern von juristischen Personen.

Unabhängige Expertise

Vom digitalen Fortschritt profitieren: wir entwickeln unsere Technologie inhaltlich und technisch permanent weiter. Wir lassen uns dabei engmaschig von externen Datenschutz-Juristen beraten, die völlig WiredMinds-unabhängig arbeiten. Erst wenn diese Experten ihre Freigabe erteilen, implementieren wir ein neues Modul. Dieses Verfahren praktizieren wir übrigens bereits seit 2007.

Hauseigene Datenschutz­koordination

Für uns ist Datenschutz kein Lippenbekenntnis. Seit 2007 leisten wir uns einen internen Datenschutz-Koordinator. Er steht für individuelle Fragen unserer Kunden kompetent zur Verfügung und koordiniert zusammen mit unseren externen Datenschutz-Juristen alle Maßnahmen für die hundertprozentige Rechtssicherheit unserer Technologie.

Rechtlich gesehen: Reichweiten­messung

Es liegt juristisch im berechtigten Interesse eines Webseiten-Betreibers, die Reichweite seiner Seite zu messen. Wenn ein Unternehmen die WiredMinds mit dieser Reichweitenmessung beauftragt, handeln wir in seinem berechtigten Interesse und schützen die für unseren Kunden erhobenen Daten – und zwar datenschutzkonform, begrenzt auf seine Website und nicht für unsere eigenen Zwecke.

Firmen­identifizierung und Datenschutz

Die analytischen Daten, die wir durch die reine Reichweitenmessung einer Webseite erhalten, verbinden wir direkt mit dem so genannten Verursacher, dem Webseiten-Besucher. Dies geschieht zu keinem Zeitpunkt personenbezogen, sondern mit einem unmissverständlichen B2B-Fokus. Unsere Kunden erhalten Firmen- und Verhaltensdaten: alle Vorgaben des Datenschutzes sind erfüllt.


leadlab bearbeitug

Artikel im e-commerce 3/2020

Firmenbesucher von Websites dürfen datenschutzkonform nicht nur anonym erfasst werden. Auch die Analyse ihres Besuchsverhaltens darf mit konkreten, nicht personenbezogenen, Unternehmensdaten angereichert werden, etwa Firmenname und -adresse, Branche, Branchencode und Unternehmensgröße. Reichweite plus Datenanreicherung nennen wir bei WiredMinds das.

Cookies?

Nur zum Kaffee!

Cookies waren für uns noch nie relevant – und deshalb bleibt die Leistungsfähigkeit von LeadLab auch nach dem EuGH-Urteil zur Verwendung von Cookies vor allem dies: beeindruckend.